Volksabstimmung vom 7.März 2010
Gewerbeverband unterstützt BVG-Revision
AGV. Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands hat nach einem Referat von Nationalrätin Sylvia Flückiger und einer engagierten Diskussion einstimmig die Ja-Parole zur Revision des BVG beschlossen, über die am 7. März 2010 abgestimmt wird. Es geht um die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes für die künftigen BVG-Renten von 6.8 % auf 6.4 % innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die AHV-Renten und die bisherigen BVG-Renten sind von dieser Anpassung nicht betroffen. Bei einer Ablehnung dieser Revision müsste die aktive Generation zusätzlich zu ihren eigenen BVG-Renten jährliche Defizite von 600 Millionen Franken für die BVG-Rentnerinnen und -Rentner bezahlen.
Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch. Seither ist die Lebenserwartung um mehr als drei Jahre gestiegen. Hingegen sind die Zinsen für die angelegten Kapitalien gesunken. Dadurch ist in der beruflichen Vorsorge eine jährliche Deckungslücke von 600 Millionen Franken entstanden. Die BVG-Versicherungen geben mehr aus als sie einnehmen.
Massvolle Anpassung
Das Parlament hat deshalb beschlossen, dass der Umwandlungssatz innert der nächsten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise von 6.8 % auf 6.4 % gesenkt wird. Dies führt zu einer entsprechenden Anpassung der künftigen BVG-Renten. Bereits bestehende BVG-Renten und die AHV-Renten sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Für künftige BVG-Renten wird das angesparte Kapital entsprechend dem länger gewordenen Ruhestand auf zusätzliche Jahre verteilt.
Solidarität unter den Generationen
Bei der AHV kommt die aktive Generation vollumfänglich für die Renten der pensionierten Generation auf. Im BVG spart jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sein eigenes Alterskapital, das bei der Pensionierung entweder als einmalige Kapitalzahlung, als Rente bis ans Lebensende oder als Mischung zwischen Kapital und Rente bezogen werden kann. Falls der Umwandlungssatz nicht der höheren Lebenserwartung angepasst werden kann, müssten die BVG-Versicherer der aktiven Generation höhere BVG-Prämien verrechnen, um die jährliche Deckungslücke von 600 Millionen Franken für die pensionierte Generation finanzieren zu können. Dies wäre weder fair noch entspräche es den bisherigen BVG-Grundsätzen. Dennoch haben die Gewerkschaften, die Sozialdemokraten, die Grünen, die Partei der Arbeit und die Schweizer Demokraten das Referendum gegen diese Gesetzesänderung ergriffen. Der Vorstand des Aargauischen Gewerbeverbands empfiehlt einstimmig, dieser Gesetzesänderung am 7. März 2010 zuzustimmen.
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