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Aktuelle Medienmitteilung vom 14.01.2010
 
Zweckmässige Gesetzesrevision

Gewerbeverband unterstützt Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes

AGV. Die Geschäftsleitung des Aargauischen Gewerbeverbands unterstützt die geplante Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes. Die vorgesehene klare Unterscheidung von Elternschaftsbeihilfe einerseits und Sozialhilfe anderseits ist systematisch richtig. Damit wird sichergestellt, dass Personen, die Sozialhilfe beziehen, von der Anspruchsberechtigung auf Elternschaftsbeihilfe ausgenommen werden. Die Ausrichtung von Einarbeitungszuschüssen an Personen, die beruflich wieder eingegliedert werden, ist sinnvoll. Es ist aber noch näher zu prüfen, ob nicht die Gemeinden, die mit den örtlichen Verhältnissen besser vertraut sind, statt der vorgesehenen kantonalen Fachstelle über diese Einarbeitungszuschüsse entscheiden sollen.