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Laufende Vernehmlassungen

[Abgeschlossene Vernehmlassungen...]

 


Boswil/Bünzen; NK 359 Sanierung Niveauübergang; Neubeschluss Grosskredit

Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt

Verfahrenseröffnung: 24.08.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 23.09.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 27.09.10
Einreichungsfrist: 15.10.10

Kurzbeschrieb:
Am 31. August 1993 hat der Grosse Rat das generelle Projekt zur Aufhebung des SBB-Niveauübergangs in Boswil genehmigt und einen Bruttoverpflichtungskredit von 10,4 Millionen Franken bewilligt. Mit der Teuerung beläuft sich der indexierte Kredit auf 14,8 Millionen Franken (Preisbasis 2009). Das Vorhaben konnte in den 90er-Jahren aufgrund finanzieller Engpässe nicht weiter verfolgt werden und musste zurückgestellt werden. Mit der Erarbeitung des Auflageprojekts wurde auch eine Kostenüberprüfung vorgenommen. Die Kostenprognose liegt bei 23,0 Millionen Franken (Preisbasis 2009). Darin enthalten ist neu eine Risikoreserve von 2,1 Millionen Franken (10 %). Damit belaufen sich die Mehrkosten gegenüber dem 1993 bewilligten Kredit von 14,8 Millionen Franken auf 8,2 Millionen Franken. Sie resultieren aus der Projektungenauigkeit und externen, nicht beeinflussbaren Randbedingungen. Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 wurden die projektgebundenen Beiträge des Bundes - unter anderem an Bahnübergänge - aufgehoben. Die Beiträge der Gemeinden Boswil und Bünzen werden entsprechend dem Kostenteiler des Generellen Projekts beibehalten. Sie betragen für Boswil 2,9 Millionen Franken und für Bünzen 0,5 Millionen Franken. Die Nettokosten betragen 19,6 Millionen Franken. Das Projekt beinhaltet eine neue Strassenbrücke über die SBB-Anlagen, die jeweils über einen Kreisel an die Bünztalstrasse (K 124) und die Bahnhofstrasse (K 359) angeschlossen wird. Anstelle des Niveauübergangs ist eine Unterführung für Fussgänger und Radfahrer vorgesehen. Die Projektpläne wurden vom 24. April bis zum 26. Mai 2010 öffentlich aufgelegt. Über die 20 Einwendungen wird erst entschieden, wenn der neue Finanzierungskredit rechtskräftig ist.



Revision Organisationsgesetz; Offenlegung der Interessenbindungen der Regierungsräte

Departement: Volkswirtschaft und Inneres

Verfahrenseröffnung: 19.08.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 23.09.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 27.09.10
Einreichungsfrist: 22.10.10

Kurzbeschrieb:
Zur Umsetzung einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion, mit der verlangt wird, dass die Regierungsräte ihre Interessenbindungen gleich wie die Grossratsmitglieder offenlegen, wird im Organisationsgesetz eine Regelung vorgeschlagen, welche sich inhaltlich und formal an der Bestimmung für die Grossratsmitglieder (§ 7 Geschäftsverkehrsgesetz) orientiert. Darin wird abschliessend definiert, was von den Mitgliedern des Regierungsrats als Interessenbin-dung zu deklarieren ist. Die bestehende Bestimmung des Organisationsgesetzes, welche den Regierungsräten eine Nebentätigkeit verbietet, geht in jedem Fall der neu zu schaffenden Bestimmung des Organisationsgesetzes vor.



Checks und Aufgabensammlung an Aargauer Schulen

Departement: Bildung, Kultur und Sport

Verfahrenseröffnung: 12.08.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 24.09.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 30.09.10
Einreichungsfrist: 08.10.10

Kurzbeschrieb:
An Aargauer Schulen soll es optimierte Leistungstests - sogenannte Checks - mit einer Auf-gabensammlung zur Unterstützung im Unterricht geben. Beide dienen dem fundierten För-dern, Beurteilen und verlässlichen Ausweisen von schulischen Leistungen. Damit wird den rechtlichen Vorgaben nachgekommen und einem ausgewiesenen Bedürfnis und Handlungs-bedarf Rechnung getragen. Checks und Aufgabensammlung stehen für eine förder- und leis-tungsorientierte Schule. Das Konzept des bewährten Aargauer Check 5 ist dabei Vorbild: Es wird aufgegriffen, ergänzt und kommt breiter zum Einsatz. Durch die Kombination von Checks und Aufgabensammlung und durch deren Realisierung mit den anderen Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz wird eine pädagogisch, organisatorisch und finanziell sinnvollere Lösung erreicht als bis anhin.



Anhörung zur Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen

Departement: Volkswirtschaft und Inneres

Verfahrenseröffnung: 05.07.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 24.09.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 30.09.10
Einreichungsfrist: 21.10.10

Kurzbeschrieb:
Nach der Ablehnung von vier Vorlagen des 1. Pakets des Projekts Gemeindereform Aargau (GeRAG) in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 wurden am 20. Oktober 2009 im Grossen Rat zwei Motionen eingereicht. Gefordert wurden einerseits nachhaltige Anreizinstrumente für Gemeindezusammenschlüsse, ohne Druck auf die Gemeinden auszuüben, und anderseits die Reduktion der "Heiratsstrafe", die sich ergibt, da nach einem Zusammenschluss nur noch ein Grundbedarf angerechnet wird.



Familienergänzende Kinderbetreuung; Teilrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Anhörungsverfahren

Departement: Gesundheit und Soziales

Verfahrenseröffnung: 18.06.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 20.08.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 26.08.10
Einreichungsfrist: 25.09.10

Kurzbeschrieb:
Der Regierungsrat hat im Herbst 2009 das Departement Gesundheit und Soziales mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Stärkung der Familien beauftragt. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient zudem der Förderung der Kinder und der Stärkung der Familien. Der Entwurf des zu ändernden Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes sieht den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung vor. Im ganzen Kanton sollen genügend Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulpflicht vorhanden sein. Weiter sind Massnahmen zur Qualitätssicherung vorgesehen.



Stärkung der Volksschule Aargau

Departement: Bildung, Kultur und Sports

Verfahrenseröffnung: 10.06.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 20.08.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 26.08.10
Einreichungsfrist: 10.09.10

Kurzbeschrieb:
Die Aargauer Regierung hat im Herbst 2009 Massnahmen zur Stärkung der Volksschule angekündigt. Nun gelangen die Entwürfe der zu ändernden Verfassungs- und Gesetzesparagraphen in die Vernehmlassung. Einerseits sollen Unterstützungsmöglichkeiten für sozial erheblich belastete Schulen sowie für Real- und Sekundarschulklassen geschaffen werden, andererseits soll mit einem verbindlichen zweijährigen Kindergarten, einer sechsjährigen Primar- und einer dreijährigen Oberstufe die Verpflichtung zu gemeinsamen Eckwerten in der Bildung aus der Bundesverfassung umgesetzt werden. Zudem soll der Kindergarten als Teil der Volksschule analoge Unterstützungsmöglichkeiten wie die anderen Stufen geniessen.