|
Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter; Normkonzept und Vorentwurf
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 25.05.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 14.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 25.06.10
Kurzbeschrieb:
s. Einladungsschreiben
Stellungnahme des AGV 
Gesundheitspolitische Gesamtplanung: Anhörungsverfahren
Departement: Gesundheit und Soziales
Verfahrenseröffnung: 03.06.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 14.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 09.07.10
Kurzbeschrieb:
s. Einladungsschreiben
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Teilrevision EG ZGB
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 06.05.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 11.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 09.07.10
Kurzbeschrieb:
Am 11. Dezember 2009 haben die eidgenössischen Räte eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts verabschiedet. Kernstück der Revision des ZGB bildet die Einführung des papierlosen Register-Schuldbriefs als Alternative zum weiterhin bestehenden Papier-Schuldbrief. Im Hinblick auf das Inkrafttreten ist der Nachvollzug in der kantonalen Gesetzgebung erforderlich. Im Kanton Aargau muss das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) teilweise geändert werden. Zudem sind kleinere Fremdänderungen nötig.
Stellungnahme des AGV 
Totalrevision PuG
Staatsschreiber
Verfahrenseröffnung: 06.05.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 11.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 07.07.10
Kurzbeschrieb:
Das Publikationsgesetz vom 30. August 1994 bildet die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung der Gesetzessammlungen (Aargauische Gesetzessammlung [AGS] und Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts [SAR]) und des Amtsblatts. Die Publikation erfolgt heute sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch im Internet. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage der Printversionen soll künftig auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts unter Aufhebung jeglicher Bezugsverpflichtungen verzichtet und ein kundenfreundliches, tagesaktuelles Internetangebot bereit gestellt werden. Ferner wird mit der Totalrevision die Anbindung der Rechtswirkung an die Internetpublikation, die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der im Internet veröffentlichten Fassungen sowie das neue Einsichtnahmerecht geregelt.
Stellungnahme des AGV 
NK 268 Umfahrung Mellingen
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 29.04.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 11.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 18.06.10
Kurzbeschrieb:
Die Umfahrung Mellingen (NK 268) soll die stark belastete historische Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung und deren Zufahrtsachsen vom Verkehr entlasten. Dadurch wird Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt gestärkt. Die Umfahrung besteht aus zwei Abschnitten, die unabhängig voneinander ausgeführt werden können: − Abschnitt 1: Neuanlage der Kantonsstrasse vom Kreisel Tanklager (K 268) bis zur Birrfeldstrasse (K 269) mit einem Reussübergang. Er entlastet den Altstadtkern Mellingen vom Durchgangsverkehr. − Abschnitt 2: Neuanlage von der Birrfeldstrasse (K 269) bis zur Lenzburgerstrasse (K 268). Er entlastet die Birrfeldstrasse hauptsächlich vom Durchgangsverkehr durch den Innerortsabschnitt von Mellingen. Die Projektkosten sind auf 35.9 Mio. Franken veranschlagt (Preisbasis 2009). Die Stadt Mellingen beteiligt sich mit einem Beitrag von 20 % (7.2 Mio. Franken).
Stellungnahme des AGV 
Kantonales Geoinformationsgesetz, KGeoIG
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 15.04.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 11.06.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.06.10
Einreichungsfrist: 01.07.10
Kurzbeschrieb:
Am 1. Juli 2008 trat das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) vom 5. Oktober 2007 zusammen mit diversen dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Bundesrecht erfordert kantonale Ausführungsbestimmungen. Gleichzeitig sollen im Kanton Aargau auch die Grundlagen für die kantonalen Geodaten und deren Bearbeitung sowie Bewirtschaftung geschaffen werden. Das kantonale Geoinformationsgesetz gilt auch für die mit dem Kanton auszutauschenden Geodaten der Gemeinden, damit die technischen Anforderungen festgelegt werden können und ein Austausch überhaupt technisch möglich ist.
Stellungnahme des AGV 
Pflegefinanzierung
Departement: Gesundheit und Soziales
Verfahrenseröffnung: 06.04.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 12.05.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 17.05.10
Einreichungsfrist: 31.05.10
Kurzbeschrieb:
Am 13. Juni 2008 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet und dabei unter anderem auch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) geändert. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat die dazugehörigen Verordnungen erlassen. Die neue Pflegefinanzierung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Kernelemente des überarbeiteten Pflegegesetzes sind: • Aufgaben- und Lastenteilung Kanton/Gemeinden; • Finanzierung der Restkosten der stationären Pflege;
• Finanzierungsmodell im Bereich der stationären Pflegekosten; • Finanzierung der Restkosten der ambulanten Pflege; • Durch den Aufenthalt in einer stationären Pflegeinrichtung soll keine Sozialhilfeabhängigkeit begründet werden; • Für schwerst pflegebedürftige Personen wird einer geeigneten stationären Einrichtung ein Leistungsauftrag erteilt; • Akut- und Übergangspflege werden im Rahmen des Bundesrechts durch geeignete ambulante und stationäre Leistungserbringer mit kantonaler Bewilligung erbracht. Das revidierte Pflegegesetz und die überarbeitete Pflegeverordnung können dann auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten und die Übergangsverordnung ablösen.
Stellungnahme des AGV 
Ersatz-KKW Beznau
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 09.03.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 15.05.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 20.05.10
Einreichungsfrist: 14.06.10
Kurzbeschrieb:
Gemäss Zeitplan des Bundes wird der Kanton Aargau Anfang 2011 erstmals Stellung zum geplanten Ersatzkernkraftwerk Beznau nehmen können. Der Regierungsrat hat beschlossen, schon vor der Vernehmlassung zum Rahmenbewilligungsgesuch das kantonale Richtplanverfahren in die Wege zu leiten. Das gibt der Bevölkerung Gelegenheit, sich zu den raumplanerischen Standortfragen zu äussern und dem Grossen Rat die Möglichkeit, mit seinem Richtplanbeschluss die Anforderungen und Massnahmen zu bestimmen, welche die Bundesbehörden bei der allfälligen Erteilung einer Rahmenbewilligung und einer Betriebsbewilligung für ein Ersatzkernkraftwerk in Beznau aus kantonaler Sicht zu berücksichtigen haben.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Zusammenlegung der kant. Amts- und Rechnungsjahre
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 05.03.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 15.05.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 20.05.10
Einreichungsfrist: 04.06.10
Kurzbeschrieb:
Eine vom Grossen Rat überwiesene Motion verlangt die Zusammenlegung der kantonalen Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar. Vorgeschlagen wird, deren Umsetzung zu Beginn der nächsten Amtsperiode des Grossen Rats und des Regierungsrats vorzunehmen. Dementsprechend soll die nächste Legislatur vom 1. April 2013 bis am 31. Dezember 2016 dauern. Anpassungen beim Beginn der Amtsperiode drängen sich auch bei den Bezirks- und Kreisbehörden sowie den vom Grossen Rat gewählten Gremien und Justizfunktionären auf. Gegenstand der Vorlage bildet zusätzlich die gemeinsame Durchführung der Wahlen für Parlament und Regierung.
Stellungnahme des AGV 
Campus-Neubau Brugg-Windisch; Erwerb
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 04.03.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 21.04.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 26.04.10
Einreichungsfrist: 05.05.10
Kurzbeschrieb:
Der Kanton Aargau konzentriert auf dem Campus Brugg-Windisch sämtliche Einrichtungen der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) im Aargau. Anstelle der bisherigen regionalen Standorte ergibt sich ein auch im nationalen Massstab bedeutender Hochschulstandort, der eine wichtige Stärkung des Kantons darstellt. Der Regierungsrat plant, die neu zu erstellenden Campus-Räumlichkeiten käuflich zu erwerben, anstatt wie ursprünglich geplant ein Mietverhältnis einzugehen. Dazu ist ein Grosskredit von 189,88 Millionen Franken vorgesehen.
Stellungnahme des AGV 
Neue S-Bahnlinie S19 ins Untere Aaretal
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 10.02.10
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 22.03.10
Behandlung in der Geschäftsleitung: 25.03.10
Einreichungsfrist: 26.03.10
Kurzbeschrieb:
Im Rahmen der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich soll eine neue S-Bahnlinie S19 in den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend stündlich von Dietikon nach Baden - Koblenz verlängert werden. Die S19 ersetzt die heutigen Direktzüge in den Hauptverkehrszeiten, fährt aber häufiger und sowohl am Morgen als auch am Abend in beide Richtungen. Sie wird mit Doppelstock-Rollmaterial betrieben, bietet höhere Platzkapazität und ermöglicht neue Direktverbindungen von Koblenz via Durchmesserlinie nach Zürich Oerlikon. Die Strecke Döttingen - Bad Zurzach soll automatisiert und die drei Bahnstationen Bad Zurzach, Döttin-gen und Koblenz sollen modernisiert werden. Die neuen Gleis- und Perronanlagen sind Voraussetzung für einen pünktlichen Bahnfahrplan im Unteren Aaretal und für die Verlängerung der S19 nach Koblenz.
Stellungnahme des AGV 
Förderprogramm für energieeffiziente Massnahmen
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 18.12.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
Behandlung in der Geschäftsleitung:
Einreichungsfrist: 18.01.10
Kurzbeschrieb:
Die aktuelle Klima- und Energiedebatte zeigt, dass der sorgfältige, bewusste Umgang mit Energie sowie die Reduktion des CO2-Ausstosses ein Gebot der Stunde sind. Im Gebäudebereich auf ihn entfallen rund 40 %unseres Energieverbrauchs bietet sich dafür ein enormes und wirtschaftlich interessantes Potenzial. Der Kanton Aargau hat deshalb im Frühling 2009 das Förderprogramm Energieeffizienz 2009 lanciert: Neben der Förderung von Heizsystemen wurden die Beiträge der Stiftung Klimarappen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle vom Kanton verdoppelt. Das Programm entwickelte sich zum Grosserfolg; die Anzahl der Gesuche stieg von 250 im Jahr 2008 auf über 1200 im 2009. Aber auch die Wirtschaft hat profitiert: Jede Million aus den Fördergeldern löst rund 10 Millionen Franken Investitionen aus. Der Regierungsrat will seine Anstrengungen für mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Ausstoss im Bereich der Haustechnik weiterführen. Für die Jahre 2010 und 2011 sollen deshalb insgesamt 15,2 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung stehen. Davon übernimmt der Bund, im Rahmen seines nationalen Förderprogramms und der neuen CO2-Gesetzgebung voraussichtlich rund 3,8 Millionen Franken. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb, beim Grossen Rat für die Jahre 2010 und 2011 einen Globalkredit in der Höhe von 11,4 Millionen Franken zu beantragen und gibt dazu eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Mit den Geldern sollen energetisch gute gebäudetechnische Anlagen gefördert werden. Dazu gehören Wärmepumpen als Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoranlagen zur Warmwasseraufbereitung sowie Projekte zur Förderung der Abwärmenutzung. Auch Umbauten, die dem MINERGIE®-Standard entsprechen, sollen gefördert werden.
Stellungnahme des AGV 
Richtplananpassungspaket zur Umsetzung der
Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 16.10.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 31.12.09
Behandlung im Vorstand: 06.01.10
Einreichungsfrist: 15.01.10
Kurzbeschrieb:
Hintergrund dieser Vorlage sind die Raumentwicklungsstrategie und die Agglomerationsprogramme des Kantons Aargau. Zukunftsfähige Raumstrukturen, funktionsfähige Agglomerationen, integrierte ländliche Räume, starke Wirtschaftsstandorte in unmittelbarer Nähe attraktiver Erholungsräume sind wichtige Standortfaktoren für Kanton und Gemeinden und die Lebensqualität der Bevölkerung. Die verbesserte Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der wertvollen Naherholungsräume ist sehr wichtig für die Zukunft und steht im Vordergrund dieser Vorlage. Nach der Phase der regionalen Zusammenarbeit kann sich nun die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung bis zum 15. Januar 2010 äussern. Danach wird die Vorlage bereinigt, die Botschaft entworfen und durch die Räte im Frühsommer 2010 verabschiedet. Ziel ist, mit der vorliegenden Richtplan-Anpassung die angekündigte Mitfinanzierung wichtiger Infrastrukturvorhaben durch den Bund zu sichern.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Revision Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG)
Departement: Gesundheit und Soziales
Verfahrenseröffnung: 30.10.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 31.12.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 06.01.10
Einreichungsfrist: 15.01.10
Kurzbeschrieb:
Am 18. März 2008 reichte Grossrat Max Läng, Obersiggenthal, ein Postulat (08.73) betreffend Überprüfung der Elternschaftsbeihilfe ein. Dieses Postulat wurde vom Regierungsrat entgegengenommen, da es sich bei der Elternschaftsbeihilfe um ein mit der Einführung des SPG neu geschaffenes Instrument handelt. In der Beantwortung wurde festgehalten, dass es sich rechtfertigt, diese Massnahme der sozialen Prävention einer näheren Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit, Anspruchsberechtigung und Anspruchshöhe zu unterziehen. Um den berechtigten Anliegen des Postulanten Rechnung tragen zu können, erscheint es sinnvoll, Sozialhilfe beziehende Personen von der Anspruchsberechtigung auf Elternschaftsbeihilfe auszunehmen. Der Regierungsrat hat am 28. März 2007 ein Rahmenkonzept als Pilotprojekt «Einarbeitungszuschüsse» genehmigt. Dafür wurde aus dem Swisslos-Fonds ein Rahmenkredit von 2,5 Millionen Franken beschlossen. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um sogenannte objektbezogene Kosten, die nicht direkt den betroffenen Personen zukommen sondern den Arbeitgebenden vergütet werden. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sind durchwegs positiv und so sollen die Einarbeitungszuschüsse für Arbeitgebende in eine definitive Lösung überführt werden. Im Rahmen verschiedener Vorstösse von Gemeindeseite und anschliessenden Umfragen bei den Gemeinden wurde deutlich, dass sich über die Hälfte der Aargauer Gemeinden sowohl im Bereich Verwandtenunterstützung als auch im Bereich Rückerstattung eine Fachstelle wünschen, an die sie diese Aufgaben modular delegieren können. Um die vorerwähnten Ziele realisieren zu können, bedarf es entsprechender Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Totalrevision Energiegesetz
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 09.10.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 10.12.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 14.12.09
Einreichungsfrist: 14.12.09
Kurzbeschrieb:
Energie bewegt. Sie ist der Motor für Gesellschaft und Wirtschaft. Damit dies so bleibt, muss sich auch unsere Energiepolitik bewegen. Seit der Inkraftsetzung des aktuellen Energiegesetzes im Jahr 1993 haben sich die Rahmenbedingungen im Energie- und Klimabereich stark verändert. Der Klimaschutz steht weltweit im Fokus von Politik und Gesellschaft. Die sichere Versorgung mit Energie ist zu einem vordringlichen politischen Ziel geworden. Das Energiegesetz des Kantons Aargau von 1993 hat sich in vielen Teilen bewährt. Es muss aber an die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen angepasst werden: - Im Juni 2006 wurde vom Grossen Rat der Planungsbericht energieAARGAU beschlossen. - Verschiedene parlamentarische Vorstösse zum Thema Energie wurden eingereicht. - Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) wurde von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK im April 2008 verabschiedet. - Auf Bundesebene ist das Stromversorgungsgesetz seit 2008 in Kraft. Das revidierte Energiegesetz erlaubt es, die Energiepolitik nachhaltig und weitsichtig zu gestalten, so wie dies im Entwicklungsleitbild 2010 2018 vom Regierungsrat als Schwerpunkt festgelegt worden ist.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
H5/K110/K244 Anschluss Rohr, Knoten Suhrebrücke
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 15.10.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 13.11.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.11.09
Einreichungsfrist: 30.11.09
Kurzbeschrieb:
Die Kantonsstrasse K 110 führt vom Bahnhofplatz in Aarau (K 109 Bahnhofstrasse) über die Poststrasse, die Laurenzenvorstadt, den Kreuzplatz und die Aaretalstrasse (H5) bis zur Einmündung in die K 111 bei Hunzenschwil beziehungsweise beim A1-Anschluss Aarau Ost. Die K 244 beginnt beim Knoten Suhrebrücke (K 110) in Aarau und führt über Rohr und Rupperswil zum Kreisel Hard (K 112) in Wildegg. Der Knotenumbau respektive -ausbau Suhrebrücke erhöht die heute ungenügende Leistungsfähigkeit des nach Inbetriebnahme der Neuen Staffeleggstrasse noch wichtigeren Verkehrsknotens im Aarauer Verkehrssystem. Die Verlustzeiten für die Busse werden minimiert, damit wird ein entscheidender Beitrag zur Fahrplanstabilität geleistet. Zudem haben die Lichtsignalanlage und der Belag ihre Gebrauchsdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Die Kosten sind auf 10.033 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2009). Davon entfällt ein Anteil von 8.448 Millionen Franken auf den Kanton und von 1.585 Millionen Franken auf den Bund.
Stellungnahme des AGV 
Totalrevision des Beurkundungsrechts
Departement: Dept. Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 04.09.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 12.11.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.11.09
Einreichungsfrist: 04.12.09
Kurzbeschrieb:
Mit der vorliegenden Totalrevision wird das geltende, fast hundertjährige Beurkundungsrecht modernisiert. Nebst einer besseren Übersichtlichkeit erfährt das Beurkundungsrecht wesentliche Neuerungen: Neu wird für die Notariatsprüfung eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung verlangt. Das Schweizer Bürgerrecht wird für die Notariatsprüfung und den Notariatsberuf nicht mehr vorausgesetzt. Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung für Notarinnen und Notare eingeführt, die heutige Kaution entfällt. Ausserkantonale Urkunden über Grundstückgeschäfte werden im Kanton Aargau anerkannt, wenn der andere Kanton Gegenrecht hält. Schliesslich wird das System für die Entschädigung der Urkundspersonen neu gestaltet.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Verkehrsmanagement Region Baden-Wettingen
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 31.08.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 23.10.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 29.10.09
Einreichungsfrist: 06.11.09
Kurzbeschrieb:
Die Strasseninfrastruktur im Grossraum Baden ist stark ausgelastet und zeitweise überlastet. Die Folgen sind Staus, gegenseitige Behinderungen im Siedlungsgebiet, gebrochene Anschlüsse im öffentlichen Busverkehr und Umweltbelastungen. Da der Verkehr trotzdem Jahr für Jahr weiter wächst, ist der Aufbau eines Verkehrsmanagements für die Region Baden-Wettingen dringend erforderlich. Dieses beinhaltet Massnahmen im Bereich der Verkehrssteuerung, der Verkehrslenkung, der Information der Verkehrsteilnehmer, punktueller baulicher Verbesserungen und einer optimierten Ausnutzung der vorhandenen Kapazitätsreserven. Die hierfür notwendigen Ausgaben belaufen sich auf rund 56 Millionen Franken. Diese werden aufgewendet für Steuerungs- und Kommunikationsanlagen, Datenerfassungsgeräte, Lichtsignalanlagen und strassenbauliche Anpassungen. Diese Kosten teilen sich der Kanton mit 36 Millionen und die Gemeinden der Region Baden-Wettingen mit 20 Millionen Franken.
Stellungnahme des AGV 
Fragenkatalog 
Teilrevision des Gesetzes über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz, StrG)
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 18.06.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 21.08.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 27.08.09
Einreichungsfrist: 22.09.09
Kurzbeschrieb:
Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes im Jahr 1970 haben sich das Strassenwesen und seine Finanzierung stark verändert. Deshalb muss das Strassengesetz jetzt überarbeitet und für die Herausforderungen der nächsten Jahre "fit" gemacht werden. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Strassengesetzes in drei inhaltlich unabhängige Vorlagen aufgeteilt: a) Änderung Strassenrechnung; b) Anpassung Gemeindebeiträge und weitere Bereiche; c) Ökologisierung Motorfahrzeugabgabe. Der Regierungsrat gibt den Gesetzesentwurf bis am 22. September 2009 in die Vernehmlassung. Es ist beabsichtigt, dass die Änderungen des Strassengesetzes am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen.
Stellungnahme des AGV: 
Anpassung des Richtplans: Zofingen, Niveauübergangssanierung Strengelbacherstrasse
Departement: Dept. Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 31.08.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 24.09.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 28.09.09
Einreichungsfrist: 09.10.09
Kurzbeschrieb:
Der SBB-Niveauübergang Strengelbacherstrasse in Zofingen ist wochentags etwa acht Stunden am Tag geschlossen, hauptsächlich in der Hauptverkehrszeit zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends. Das Sanierungsprojekt soll eine verkehrssichere und leistungsfähige Führung für sämtliche Verkehrsteilnehmenden gewährleisten. Die Kosten sind auf 13,294 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2008). Davon entfallen Anteile von 5,539 Millionen Franken auf den Kanton, von 7,500 Millionen Franken auf die Gemeinde Zofingen und von 0,255 Millionen Franken auf die SBB. Das Vorhaben ist als Vororientierung im Richtplan enthalten. Die Realisierung des Projekts erfordert die vorgängige Anpassung des Richtplans (Festsetzung).
Stellungnahme des AGV: 
Ausbau Kantonsstrasse K 315 (Zofingen, Mühletal)
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 18.05.09
Einreichungsfrist: 19.06.09
Kurzbeschrieb:
Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes im Jahr 1970 haben sich das Strassenwesen und seine Finanzierung stark verändert. Deshalb muss das Strassengesetz jetzt überarbeitet und für die Herausforderungen der nächsten Jahre "fit" gemacht werden. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Strassengesetzes in drei inhaltlich unabhängige Vorlagen aufgeteilt: a) Änderung Strassenrechnung; b) Anpassung Gemeindebeiträge und weitere Bereiche; c) Ökologisierung Motorfahrzeugabgabe. Der Regierungsrat gibt den Gesetzesentwurf bis am 22. September 2009 in die Vernehmlassung. Es ist beabsichtigt, dass die Änderungen des Strassengesetzes am 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen.
Teilrevision der Kantonsverfassung und EG zur Schweiz. Zivilprozessordnung (EG ZPO)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 27.03.09
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 06.05.09
Behandlung in der Geschäftsleitung: 11.05.09
Einreichungsfrist: 26.06.09
Kurzbeschrieb:
Anstelle der kantonalen Zivilprozessordnungen tritt per 1. Januar 2011 die Schweizerische Zivilprozessordnung (CH ZPO). Die neue CH ZPO regelt das vor den Zivilgerichten einzuhal-tende Verfahren abschliessend. Die Gerichts- und Behördenorganisation bleibt Sache der Kantone. Mit dem kantonalen Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung werden nebst verschiedenen Einzelfragen (zum Beispiel zulässige Vertretungen bei einzelnen Pro-zessarten, Kostenbefreiungen) insbesondere die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte geregelt. Aufgrund der Vorgaben der CH ZPO muss auch die Kantonsverfassung teilweise revidiert werden.
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafprozessrecht
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 09.03.2009
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 06.05.2009
Behandlung in der Geschäftsleitung: 11.05.2009
Einreichungsfrist: 15.06.2009
Kurzbeschrieb:
Auf Bundesebene wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2011 das neue Schweizerische Strafprozessrecht in Kraft gesetzt. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben müssen die heutige Organisation der Strafverfolgungsbehörden an das Staatsanwaltschaftsmodell angepasst und ein Zwangsmassnahmengericht eingeführt werden. Zudem sind die bisherigen Aufgaben der Schulpflegen in der Jugendstrafrechtspflege neu der Jugendanwaltschaft zuzuweisen. Das neue Bundesrecht wird mit einer Teilrevision der Kantonsverfassung und dem jeweiligen Erlass eines Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung umgesetzt.
Stellungnahme des AGV: 
Liberalisierung des Kaminfegerdienstes
Teilrevision des Brandschutzgesetzes
Departement: Gesundheit und Soziales
Verfahrenseröffnung: 15.01.2009
Frist für Gewerbe und Berufsverbände: 04.03.2009
Behandlung in der Geschäftsleitung: 09.03.2009
Einreichungsfrist: 20.03.2009
Kurzbeschrieb:
Mit der vorgesehenen Revision des Brandschutzgesetzes wird das Kaminfegerwesen liberalisiert. Die Gesetzesrevision hat ihren Ursprung in der regierungsrätlichen Wachstumsinitiative aus dem Jahr 2005, welche unter anderem die Aufhebung wirtschaftshindernder Monopole zum Ziel hatte. Es ist ein Wechsel von der kommunalen Konzession zum Kaminfegerdienst mit kanto-naler Zulassung und kommunaler Qualitätssicherung vorgesehen. Neu geregelt sind unter anderem die Verantwortlichkeiten für die fachgerechte und vorschriftsgemässe Durchführung der erforderlichen Kontrollen und Reinigung, die Wahlfreiheit der Anlageneigentümerinnen und Anlageneigentümer und die Bewilligungsvoraussetzungen. Entsprechend der Wahlmöglichkeit der Anlageneigentümerinnen und -eigentümer steht es neu den Kaminfegerinnen und Kaminfegern auch offen, wo sie im Kanton ihrer Tätigkeit nachgehen wollen. Zudem wird es ihnen künftig auch erlaubt sein, weitere Aufgaben (insbesondere Servicearbeiten) zu übernehmen.
2. Paket Gemeindereform Aargau (GerAG)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 07.11.2008
Frist für Gewerbe und Berufsverbände: 06.02.2009
Behandlung in der Geschäftsleitung: 16.02.2009
Einreichungsfrist: 24.02.209
Kurzbeschrieb:
Im Rahmen des 2. Massnahmenpakets der Gemeindereform Aargau (GeRAG) sollen Gemeindefunktionen neu bezeichnet und die Gemeindeverbände demokratisiert werden. Die Gemeindefinanzen sollen jährlich extern überprüft werden. Ferner sollen die altrechtlichen Waldkorporationen, Gerechtigkeitsgenossenschaften und ähnliche Körperschaften ab 2013 dem privaten Recht unterstellt und aus der kantonalen Aufsicht entlassen werden. Schliesslich soll die Zuteilung der Gemeinden zu Bezirken und Kreisen neu auf Dekretsstufe geregelt werden. Dies erleichtert den Zusammenschluss von Gemeinden über Bezirks- und Kreisgrenzen hinweg. An der Bezirks- und Kreiseinteilung wird nichts geändert.
Unterlagen:
www.ag.ch
Keine Stellungnahme durch den AGV
Anpassung des Richtplans (A1, 6 Streifen etc.)
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:11.09.2008
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:15.10.2008
Behandlung in der Vorstand:20.10.2008
Einreichungsfrist:31.10.2008
Kurzbeschrieb:
Die SBB-Linie Bern – Zürich und die Nationalstrasse A1 sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung des Verkehrs auf der West-Ost-Achse. Die Funktionsfähigkeit beider Schlagadern für den nationalen und regionalen Verkehr ist langfristig sicherzustellen. Planung und Realisierung von Grossvorhaben des Bundes wie der Ausbau der A1 auf sechs Fahrstreifen inkl. Neukonzeption der Anschlüsse und die Neubaustrecke Chestenberg der SBB dauern rund 20 Jahre. Die Planung der beiden Vorhaben muss jetzt angegangen werden, damit die dringlichsten Abschnitte annähernd zeitgerecht zur Verfügung stehen.
Totalrevision der Energiesparverordnung
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung:05.09.2008
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:15.10.2008
Behandlung in der Vorstand:20.10.2008
Einreichungsfrist:31.10.2008
Kurzbeschrieb:
S. Einladungsbrief.
Bildungskleeblatt, Modelle der Sekundarstufe I
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Der Grosse Rat hat der Reform der Aargauer Volksschule im September 2008 in erster Lesung in den zentralen Punkten zugestimmt. Beim Modell der Sekundarstufe I hat er durch einen entsprechenden Prüfungsauftrag die Ausarbeitung von möglichen dreigliedrigen Modellen verlangt. Diese gelangen nun in Ergänzung zu den mit der Vernehmlassung des Planungsberichtes (Dezember 2006 bis März 2007) beurteilten dreigliedrigen Modellen in eine zusätzliche Kurzvernehmlassung.
Stellungnahme des AGV: 
EG zum Arbeitsrecht (EG ArR)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Im Entwurf für ein Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht werden die im Bereich des kantonalen Arbeitsrechts massgebenden Bestimmungen zusammengefasst, aktualisiert und systematisch neu geordnet. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen zum Vollzug der eidgenössischen Arbeits- und Heimarbeitsgesetzgebung, legt die Grundsätze zur Organisation und zum Verfahren der ständigen Einigungsstelle fest und bestimmt die kantonal anerkannten Feiertage. Inhaltlich hält er in einigen Bereichen an den bisherigen Regelungen fest. Teilweise werden auch Neuerungen vorgeschlagen.
Unterlagen:
www.ag.ch
Beginn des Französichunterrichts ab der 5. Primarklasse auf das Schuljahr 2010/2011
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Der Kanton Aargau plant auf Beginn des Schuljahrs 2010/2011, dass die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet werden. Diese Vorverschiebung des Französischunterrichts von der 6. auf das 5. Schuljahr entspricht dem von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 14. Juni 2007 einstimmig verabschiedeten und zur Ratifizierung freigegebenen Konkordat zur Harmonisierung (HarmoS) der obligatorischen Schule. Der Grundsatz, dass zwei Fremdsprachen – eine zweite Landessprache und Englisch – ab der Primarschule unterrichtet werden müssen, würde somit ab Schuljahr 2010/2011 im Kanton Aargau erfüllt sein.
Unterlagen:
www.ag.ch
Standortförderungsgesetz
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Für die Förderung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Aargau fehlen bisher klare Ziele und eine rechtliche Grundlage. § 50 der Kantonsverfassung umschreibt in allgemeiner Weise die Ziele der Wirtschaftspolitik. Eine Konkretisierung auf Gesetzesstufe, die als Grundlage für die Ausrichtung der Standortförderung dienen kann, fehlt jedoch bisher. Mit dem neuen Standortförderungsgesetz werden diese Lücke gefüllt und die Stellung des Kantons Aargau im nationalen und internationalen Standortwettbewerb gestärkt.
Unterlagen:
www.ag.ch
EG BG über die Familienzulagen (EG FamZG)
Departement:Gesundheit und Soziales
Kurzbeschrieb:
Das Schweizer Stimmvolk hat Ende November 2006 das Bundesgesetz über die Familienzu-lagen (FamZG) zur Vereinheitlichung der kantonal geregelten Familienzulagen angenom-men. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Dies bedingt eine kantonale Anschlussgesetzge-bung. Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG), welches die Arten und Höhe der Familienzulagen, die Grundsätze der Unterstel-lung, die Organisation und Zuständigkeiten sowie die Finanzierung und den Lastenausgleich regelt, soll das heutige Gesetz über die Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgelöst werden.
Unterlagen:
www.ag.ch
Eigentümerstrategie zu den Beteiligungen des Kantons Aargau; Vernehmlassung
Departement: Finanzen und Ressourcen
Kurzbeschrieb:
Der Regierungsrat hat Eigentümerstrategien mit Zielen und Stossrichtungen für jede einzelne Beteiligung des Kantons formuliert. Die Eigentümerstrategien zur Aargauischen Kantonalbank, zur AEW Energie AG, zur Axpo Holding AG und zur Aargauischen Gebäudeversicherung sollen dem Grossen Rat als Planungsberichte unterbreitet werden. Dabei soll er die Stossrichtungen beschliessen, die in der Kompetenz des Grossen Rats liegen.
Unterlagen:
www.ag.ch
Geschäftsverkehrsgesetz (GVG); Änderungen gemäss § 66 der Verfassung des Kantons Aargau
Departement: Staatskanzlei
Kurzbeschrieb:
Den Mitgliedern des Grossen Rats soll neu neben dem Sitzungsgeld für die Teilnahme an Plenar- und Kommissionssitzungen eine jährliche Grundentschädigung von Fr. 5000.– als Beitrag zur Abdeckung der Grundlast der parlamentarischen Tätigkeit (Infrastruktur, Aktenstudium, Erwerbsausfall etc.) ausgerichtet werden. Die Entschädigungsregelung wird im Geschäftsverkehrsgesetz erfolgen, unter Aufhebung des geltenden Gesetzes über die Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Rates vom 16. Dezember 1986.
Unterlagen:
www.ag.ch
Revision Kulturgesetz - Vernehmlassung
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Der Regierungsrat plant eine Revision des Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens vom 16. Oktober 1968. Das Gesamtziel des Gesetzesrevision ist es, der wirtschaftlichen Bedeutung des Kantons Aargau seine kulturelle Stärke ebenbürtig zur Seite zu stellen und diese auch ausserhalb seiner Grenzen sichtbar zu machen.
Unterlagen:
www.ag.ch
Anhörungsvorlage zum 1. Paket der Gemeindereform Aargau (GeRAG)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Ziel des Projekts Gemeindereform Aargau ist es, die Funktionalität der Gemeinden zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Im Rahmen des 1. Massnahmenpakets soll der strukturerhaltend wirkende Grundbedarf im Finanz- und Lastenausgleich auf Anfang 2014 abgeschafft werden. Zudem ist ein finanzieller Anreiz für Zusammenschlüsse mit Zentrumsgemeinden bis 2018 vorgesehen. Für den Fall, dass eine Gemeinde dauerhaft handlungsunfähig ist und ein Sachwalter keine Lösung findet, soll der Grosse Rat einen Zusammenschluss anordnen können. Ferner geht es im 1. Paket um die Schaffung einer Übergangsregelung für die Konzessionsdauer im Kaminfegerwesen und um die Kommunalisierung der Führung der Fundbüros.
Unterlagen:
www.ag.ch
Anhörung zur Teilrevision der Kantonsverfassung und zum Entwurf für ein neues Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) wird einer Totalrevision unterzogen. Der Entwurf für ein neues GOG fasst sämtliche organisationsrechtlichen Bestimmungen über die Gerichte zusammen. Er stellt für alle Gerichte eine neue Führungsstruktur bereit, die eine effiziente und zielgerichtete Umsetzung moderner Führungsinstrumente erlaubt. Infolge der Revision der Gerichtsorganisation, insbesondere der Neuordnung der Justizverwaltung, muss auch die Kantonsverfassung teilweise revidiert werden.
Unterlagen:
www.ag.ch
Bildungskleeblatt - Vernehmlassung zu den Erlassentwürfen der vier Vorlagen
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Der Grosse Rat hat der Reform der Aargauer Volksschule im September 2007 in den zentralen Punkten zugestimmt. Anschliessend an den Planungsbericht gelangen nun die Entwürfe der zu ändernden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen in die Vernehmlassung.
Unterlagen:
www.ag.ch
Anhörungsvorlage zum Vermessungsprogramm Aargau 2008-2022; Ziele und Globalkredit
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Im Rahmen der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden wurde die Durchführung der amtlichen Vermessung ab 1. Januar 2004 ausschliesslich dem Kanton übertragen. Mit der Neugestal-tung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen geschaffen. Künftig beschliesst der Grosse Rat jeweils für die vierjährigen Programmperio-den die Ziele für die amtliche Vermessung und bewilligt einen Globalkredit für die Vermes-sungsvorhaben. Für die Realisierung des Vermessungsprogramms 2008 – 2011 wird dem Grossen Rat ein Globalkredit (Grosskredit) mit einem einmaligen Nettoaufwand von 22 Mio. Franken beantragt. Der Grossratsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
Stellungnahme aargau kmu/AGV
Teilrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für ARbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Vernehmlassungsverfahren
Departement: Gesundheit und Soziales
Kurzbeschrieb:
Mit einer Teilrevision des geltenden Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Zulagen für Kinder auf Fr. 200.00 und für Auszubildende auf Fr. 250.00 erhöht werden. Es handelt sich um eine vorgezogene Teilrevision in Bezug auf die Zulagenhöhe. Die vollständige Umsetzung des auf den 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Bundesgesetzes über die Familienzulagen erfolgt Rahmen einer Totalrevision des kantonalen Gesetzes.
Stellungnahme aargau kmu/AGV
Vernehmlassung zum Entwurf des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht (EGAR)
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Aufgrund der neuen bundesrechtlichen Vorgaben (Ausländergesetz; revidiertes Asylgesetz) muss das Einführungsgesetz zum Ausländerrecht total revidiert werden. Da der Bund ausführliche Regelungen erlassen hat, bleibt den Kantonen nur ein geringer gesetzgeberischer Freiraum. Dieser beschränkt sich im Wesentlichen auf die Bezeichnung der kantonalen Behörden, die Zuständigkeiten und die Regelung des Verfahrens.
Unterlagen:
Öffentliche Anhörung: Entwurf zur Revision des Aargauischen Jagdgesetzes (AJSG)
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Kurzbeschrieb:
Das geltende Jagdgesetz aus dem Jahre 1969 soll den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Neuerungen gibt es vor allem bei der Verpachtung der Jagdreviere, der Vergütung von Wildschäden sowie dem Schutz von Arten und Lebensräumen. Die Revision dient aber auch dazu, die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Jagdberechtigten und den zahlreichen jagdlichen Kommissionen zu entflechten sowie schlankere Verfahrensabläufe und eindeutige Zuständigkeiten zu ermöglichen.
Stellungnahme aargau kmu/AGV
Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, Vernehmlassungsverfahren
Departement: Gesundheit und Soziales
Kurzbeschrieb:
Gewandelte gesellschaftspolitische Ansichten in Bezug auf das Gesundheitswesen, neue Bundesgesetze sowie Erkenntnisse aus der Vollzugstätigkeit bedingen eine Totalrevision des geltenden Gesundheitsgesetzes des Kantons Aargau. Behandelt werden schwergewichtig folgende Themen: Regelung Berufszulassung im Gesundheitswesen, allgemeine Gesundheitsvorsorge, Passivrauchschutz, Tabak- und Alkoholprävention, Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten, Heilmittelwesen.
Begleitbrief aargau kmu/AGV
Stellungnahme aargau kmu/AGV
Fragebogen
Projekt Bildungsraum Nordwestschweiz; Konsultation
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Planung eines gemeinsamen Schulsystems in den Kantonen
Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn.
Unterlagen:
www.ag.ch
Umsetzung des Bundesgesetzes über Schwarzarbeit; Konsultation
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Verordnung und Umsetzungskonzept
Stellungnahme des AGV:

Anhörungsvorlage zum Entwurf betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben und des Dekrets über die Grundbuchgebühren
Departement: Volkswirtschaft und Inneres
Kurzbeschrieb:
Am 1. Juli 2004 ist das eidgenössische Fusionsgesetz (FusG) in Kraft getreten. Für die grundbuchliche Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen ist damit nur noch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren erlaubt. Bisher wird im Kanton Aargau eine Grundbuchabgabe mit Steuercharakter verlangt. Mit den beiden Teilrevisionen werden die notwendigen Anpassungen des kantonalen Rechts an das Bundesrecht vorgenommen. Die Gebühr soll neu Fr. 250.- für das erste Grundstück und Fr. 150.- für jedes weitere Grundstück betragen. Gemäss den geltenden Erlassen wird eine Abgabe von Fr. 1000.- pro Grundstück erhoben. Die durch die Reduktion verursachten finanziellen Einbussen machen rund Fr. 200000.- pro Jahr aus.
Stellungnahme des AGV: 

Erneuerung der Volksschule Aargau: Planungsbericht
Bildungskleeblatt
Departement: Bildung, Kultur und Sport
Kurzbeschrieb:
Gegenstand der Vernehmlassung ist der Planungsbericht
Bildungskleeblatt zur Erneuerung der Volksschule Aargau.
Eckwerte sind die Einschulung im fünften Altersjahr,
Lernen in altersgemischten Gruppen in den ersten Schuljahren,
Durchlaufen der Schulstufen in individuellem Tempo,
Integration der Kinder in die Regelklassen, Verbesserung
der Einstiegschancen in Berufsausbildung, Verlängerung
der Primarschule und Verkürzung der Sekundarstufe
I und der Dauer bis zur Maturität um ein Jahr,
freiwillig zu nutzende Tagesstrukturen und die Berücksichtigung
des Sozialindexes bei der Lektionenzuteilung. Angaben
zu Informationsveranstaltungen zum Bildungskleeblatt
siehe www.ag.ch/bks
Dokumente sind downloadbar unter: http://www.ag.ch
Publikation Stellungnahme folgt.

Teilrevision Baugesetz (Gesetz über Raumplanung,
Umweltschutz und Bauwesen vom 19. Januar 1983;Baugesetz,
BauG; SAR 713.100)
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Kurzbeschrieb:
Verfahrensabläufe werden vereinfacht. Bauvorhaben,
die der UVP-Pflicht unterstellt sind, bewilligt der
Kanton direkt. Allgemeine Nutzungspläne genehmigt
der Regierungsrat, Sondernutzungspläne das Departement
Bau, Verkehr und Umwelt. Den Gemeinden steht als neues
Planungsmittel für die immer notwendigere Verwirklichung
regionaler Anliegen der Regionale Sachplan zur Verfügung.
Verkehrs- und Siedlungsentwicklung werden besser aufeinander
abgestimmt. Deshalb müssen verkehrsintensive Nutzungen
nun eine Grundlage im Nutzungsplan haben. Die Anzahl
der Parkplätze wird beschränkt und ihre Bewirtschaftung
in Einzelfällen Pflicht. Für Neueinzonungen
wird eine Abgabe von 30 % des Grundstückmehrwerts
erhoben.
Dokumente sind downloadbar unter diesem
Link
Stellungnahme AGV folgt

Konzeptteil des Sachplanes Geologische Tiefenlager
(Information und Mitwirkung)
Departement: Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 12.01.2007
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 15.02.2007
Behandlung im Vorstand: 19.02.2007
Einreichungsfrist: 20.03.2007
Kurzbeschrieb:
Der Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager
legt das Standortauswahlverfahren für die Lagerung
der radioaktiven Abfälle fest. Der Konzeptteil
enthält noch keine räumlich konkreten Angaben,
namentlich was Standorte vorgesehener Anlagen und Massnahmen
betrifft.
Dokumente sind downloadbar unter:
http://www.ag.ch
Der AGV unterstützt dieses Konzept

Totalrevision des Aargauischen Fachhochschulgesetzes
Departement Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 26. Juni 2006
Vorgesehene Frist: 31. Oktober 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
31. August 2006
Behandlung im Vorstand: 06. September 2006
Kurzbeschrieb
Das aargauische Fachhochschulgesetz wird einer
Totalrevision unterzogen. An die Stelle des bisherigen,
ausschliesslich auf die Führung kantonaler
Fachhochschulen ausgerichteten Gesetzes soll ein
neues Rahmengesetz für Hochschul- und Innovations-förderung
treten. Es soll die rechtliche Grundlage für
die Trägerschaft und Führung einer FH
(wie bisher), zusätzlich aber auch zur Mitträgerschaft
oder anderweitigen Un-terstützung von Hochschulen,
Forschungsinstituten und Einrichtungen des Technologie-transfers
schaffen.
Stellungnahme des AGV:

Administrative Entlastung von Unternehmen
(KMU-Entlastungsinitiative); Teilrevision der
Kantonsverfassung; Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 22. September
2006
Einreichungsfrist: 24. November 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
18. Oktober 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung:
23. Oktober 2006
Kurzbeschrieb
Mit der Verfassungs- und der Gesetzesänderung
sollen das Anliegen der in Form einer allgemeinen
Anregung eingereichten Volksinitiative KMU-Entlastungsinitiative
umgesetzt werden. In der Verfassung wird der Grundsatz
verankert, dass die Regulierungsdichte und die
administrativen Belastungen für die Wirtschaft
möglichst gering gehalten werden. Die Gesetzesänderung
führt zu besseren Entscheidungsgrundlagen
für das Parlament, indem die verschiedenen
Auswirkungen von Erlassen und Beschlüssen
in den Botschaften aufgezeigt werden.
Stellungnahme des AGV: 

Wachstumsinitiative; Massnahme 10: Impulsprogramm
Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung;
Phase 1 Cassis-de-Dijon-Prinzip; Teilrevision
der Kantonsverfassung mit Gesetzesrevisionen Staatskanzlei
Verfahrenseröffnung: 30. Juni 2006
Einreichungsfrist: 30. September 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
01. September 2006
Behandlung im Vorstand: 06. September 2006
Kurzbeschrieb
Der Regierungsrat hat am 1. Juni 2005 die Wachstumsinitiative
mit 25 Massnahmen lanciert. Die Massnahme 10 zielt
auf die Binnenmarktliberalisierung und Deregulierung
ab und umfasst in Phase 1 den weitgehenden Fall
von Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschafts-markt
des Kantons Aargau, wodurch grundsätzlich
die in anderen Kantonen und in der Europäischen
Union zugelassenen Produkte, Dienstleistungen
und Berufe auch im Kanton Aargau ohne zusätzliche
Schranken angeboten beziehungsweise aus-geübt
werden dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip).
Das vorliegende Anhörungsverfahren beinhaltet
neben der Verfassungsänderung die Änderungen
beziehungsweise die Auf-hebungen der Zutrittsbeschränkungen
für die Lehrpersonen der Volksschule, den
Wirte-beruf sowie das Pfandleihgewerbe.
Stellungnahme des AGV: 

Wassernutzungsgesetz; Entwurf vom 28. Juni 2006
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 06. Juli 2006
Einreichungsfrist: 27. September 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. September 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung:
25. September 2006
Kurzbeschrieb
Die Nutzung der Aargauer Gewässer ist in
acht Erlassen geregelt, die teilweise bis aufs
Jahr 1856 zurückgehen. Der neue Gesetzesentwurf
regelt die Nutzung der Wasserkraft, des Grundwassers,
der Heilquellen und des Thermalwassers sowie von
Bächen und Flüssen. Das Gesetz über
die Nutzung der öffentlichen Gewässer
von 1954 soll damit abgelöst werden. Die
Zahl der Erlasse kann von acht auf drei reduziert
werden, die Zahl der Paragraphen von 134 auf ca.
90. Bewährte Regelungen werden beibehalten.
Die bestehenden Eigentumsverhältnisse werden
nicht tangiert, die Gemeinden nicht mit neuen
Aufgaben belastet.
Stellungnahme des AGV: 

Planungsbericht landwirtschaftAARGAU; zukünftige
kantonale Agrarpolitik
Departement Finanzen und Ressourcen
Verfahrenseröffnung: 30. Juni 2006
Einreichungsfrist: 30. September 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. September 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung:
25. September 2006
Kurzbeschrieb
Der Bericht landwirtschaftAARGAU ist ein Planungsbericht
gemäss § 12 des Gesetzes über die
wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und
Finanzen (GAF). Der Bericht ist eine Standortbestimmung
über die Lage der aargauischen Landwirtschaft
sowie die zukünftigen Entwicklungen im Umfeld
der Landwirtschaft auf globaler und eidgenössischer
Ebene. Mit diesem Planungsbericht legt der Regierungsrat
die Ziele und Strategien der kantonalen Agrarpolitik
dar. Gestützt auf die Ergebnisse der Ver-nehmlassung
und der Beratungen im Grossen Rat wird das Departement
Finanzen und Ressourcen anschliessend Botschaft
und Entwurf für die Revision des kantonalen
Landwirtschaftsgesetzes erstellen
Stellungnahme des AGV: 

Einführungsgesetz zur Umsetzung der Bundesgesetze
über den Umweltschutz und den Schutz der
Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR); Entwurf
vom 26. April 2006
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 10. Mai 2006
Einreichungsfrist: 10. Juli 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung
08. Juni 2006
Kurzbeschrieb
Mit dem EG UWR wird die kantonale Anschlussgesetzgebung
im Bereich des Umwelt- und des Gewäs-serschutzes
wesentlich vereinfacht und dadurch übersichtlicher.
Die beiden Bundesgesetze zum Umwelt- und zum Gewässerschutz
werden auf kantonaler Ebene in einem Erlass zusammengeführt.
Damit wer-den auf der Ebene des Gesetzes bzw.
Dekretes 75 Paragraphen aufgehoben und durch 46
Paragraphen im EG UWR ersetzt.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
sind alle Detailinformationen erhältlich
sowie die entsprechenden Dokumente downloadbar.
Stellungnahme des AGV: 
Interkantonale Vereinbarung über die
Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
Departement Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 25. April 2006
Einreichungsfrist: 15. September 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
01. September 2006
Behandlung im Vorstand: 06. September 2006
Kurzbeschrieb
Die Kantone tragen in der Schweiz die Verantwortung
für das Bildungswesen. Sie wollen mit einem
neuen Konkordat die obligatorische Schule weiter
harmonisieren, dadurch die Qualität und Durchlässigkeit
des Systems auf gesamtschweizerischer Ebene sichern
und Mobilitätshindernisse abbauen.
Die neue interkantonale Vereinbarung über
die Harmonisierung der obligatorischen Schule
(HarmoS-Konkordat) hat folgende Inhalte:
" Sie benennt die übergeordneten Ziele
der obligatorischen Schule Schweiz.
" Sie definiert einheitlich die wichtigsten
strukturellen Eckwerte (Schuleintritt, Dauer der
Schulstufen).
" Sie bezeichnet die Instrumente der Qualitätssicherung
und -entwicklung auf nationaler Ebene.
" Sie bestimmt die verbindlichen Bildungsstandards
und regelt das Verfahren für deren Festlegung.
Stellungnahme des AGV: 

Interkantonale Vereinbarung über die
Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Öffentliche
Anhörung für einen Beitritt des Kantons
Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 31. März
2006
Einreichungsfrist: 31. Mai 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
03. Mai 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung
04. Mai 2006
Kurzbeschrieb
Die Vielfalt baurechtlicher Begriffe und Messweisen
verteuert das Bauen unnötig. Der Regierungsrat
will ganz im Sinne seiner Wachstumsinitiative
die Begriffsvielfalt im Baurecht abbauen helfen
und einem interkantonalen Konkordat beitreten,
das zum Ziel hat, die Baubegriffe und Messweisen
schweizweit zu vereinheitlichen. Bevor der Grosse
Rat über den Beitritt beschliesst, wird eine
öffentliche Anhörung durchgeführt.
Die Stellungnahme des AGV kann beim Sekretariat
angefordert werden.

Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA)
Departement Finanzen und Ressourcen
Verfahrenseröffnung: 27. Januar 2006
Einreichungsfrist: 27. April 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
07. März 2006
Behandlung im Vorstand: 09. März 2006
Kurzbeschrieb
Der Bund sieht vor, die NFA auf den 1. Januar
2008 in Kraft zu setzen. In rund 40 Aufgabenbereichen
sind Entflechtungen und neue Regelungen im Verhältnis
Bund - Kantone zu erwarten. Dies führt zu
einem Änderungsbedarf im kantonalen Recht.
Die Stellungnahme des AGV kann beim Sekretariat
angefordert werden.
Entwurf für ein neues Verwaltungsrechtspflegegesetz
(VRPG)
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 23. Januar 2006
Einreichungsfrist: 02. Mai 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
21. April 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung:
24. April 2006
Kurzbeschrieb
Das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) wird
einer Totalrevision unterzogen und durch einen
neuen Erlass ersetzt. Der Entwurf für das
neue Verwaltungsrechtspflegegesetz stützt
sich massgeblich auf die nach wie vor sachgerechten
Elemente des geltenden Verwaltungsrechtspflegegesetzes
vom 9. Juli 1968, wobei unklare Bestimmungen präzisiert
wurden und die gerichtliche Praxis zum heutigen
VRPG ins neue Gesetz eingeflossen ist. Weiter
wurden die Rechtsmittelwege überarbeitet,
so dass neu auf kantonaler Ebene in der Regel
nur eine verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz
mit de Verwaltungsrechtspflege befasst ist und
der Weiterzug an eine Verwaltungsjustizbehörde
möglich ist.
Die Stellungnahme des AGV kann beim Sekretariat
angefordert werden.

Änderung des Wahlsystems für den
Grossen Rat: Revision der Kantonsverfassung und
des Grossratswahlgesetzes
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 09. Januar 2006
Einreichungsfrist: 28. April 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
06. März 2006
Behandlung im Vorstand: 09. März 2006
Kurzbeschrieb
Die Anhörungsvorlage betrifft die Einführung
eines neuen Verfahrens zur Wahl des Grossen Rats.
Dabei werden die gemäss einem Urteil des
Bundesgerichts zu hohen natürlichen Quoren
zur Erlangung eines Grossratsmandats verringert.
Die bisherige Wahlkreisstruktur (Bezirke) bleibt
bestehen.
Die Stellungnahme des AGV kann beim Sekretariat
angefordert werden.

Strafrecht, Anpassungen an die Änderung
des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches
und an das neue Jugendstrafgesetz: Revision der
Strafprozessordnung und weiterer Gesetze
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Verfahrenseröffnung: 16. Dezember
2005
Einreichungsfrist: 31. März 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
15. März 2006
Behandlung in der Geschäftsleitung:
20. März 2006
Kurzbeschrieb
Die Anhörungsvorlage betrifft den Entwurf
eines Gesetzes über die Umsetzung von Än-derungen
des Bundesrechts im Bereich des Strafrechts. Das
neue Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die unbedingt
erforderliche Konkretisierung des neuen Bundesrechts
so-wie die Ausdehnung der Kompetenzen der Strafbefehlsrichter
und -richterinnen und der Gerichtspräsidien.
Die Stellungnahme des AGV kann beim Sekretariat
angefordert werden.
Totalrevision des Gesetzes
über die Aargauische Kantonalbank
Departement Finanzen und Ressourcen
Verfahrenseröffnung: 16. Januar 2006
Einreichungsfrist: 17. März 2006
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
06. März 2006
Behandlung im Vorstand: 09. März 2006
Kurzbeschrieb
In einem ersten Schritt erfolgt eine Totalrevision
des Kantonalbank-Gesetzes auf den 1. April 2007
(evtl. rückwirkende Inkraftsetzung auf 1.
Januar 2007). Die Totalrevision soll sich im Wesentlichen
auf die Grundsatzfragen der Umsetzung der Corporate
Governance, der Abgeltung der Staatsgarantie und
der Gewinnausschüttung an den Kanton beschränken.
Die Problemfelder Leistungsauftrag, Staatsgarantie,
Rechtsform und Privatisierung der AKB sind vorerst
ausgeklammert und werden mittelfristig erst in
einem zweiten Schritt zur Debatte stehen.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführten Links)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Stellungnahme des AGV 

Vernehmlassung zum Planungsbericht
mobilitätAARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 05. September
2005
Einreichungsfrist: 23. November 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
18. November 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
21. November 2005
Kurzbeschrieb
Die Gesamtverkehrsstrategie mobilitätAARGAU
ist ein Planungsbericht nach § 12 des Gesetzes
über die wirkungsorientierte Steuerung von
Aufgaben und Finanzen (GAF). Er hat als Gesamtverkehrsstrategie
Leitfunktion und dient als politisch gewertete
stra-tegische Grundlage für die angestrebte
Verkehrsentwicklung in den nächsten Jahren.
Er zeigt in der Ausgangslage die Veränderungen
und Problemfelder der verkehrlichen Entwicklung
in den letzten Jahren auf.
Unterlagen können bezogen werden unter http://www.ag.ch/raumentwicklung
Stellungnahme des AGV 

Vernehmlassung zum Planungsbericht
raumentwicklungAARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 05. September
2005
Einreichungsfrist: 23. November 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
18. November 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
21. November 2005
Kurzbeschrieb
Der Bericht raumentwicklungAARGAU ist ein Planungsbericht
nach § 12 des Gesetzes über die wirkungsorientierte
Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Er
hat als Gesamtstrategie Leitfunktion und dient
als politisch gewertete strategische Grundlage
für die angestrebte Raum-entwicklung in den
nächsten Jahren. Er beschreibt zudem in den
Eckdaten zur räumlichen Ent-wicklung die
Veränderungen seit dem Raumordnungskonzept
von 1995.
Unterlagen können bezogen werden unter www.ag.ch/raumentwicklung
Stellungnahme des AGV 

"Regionalverkehrskonzept
Aarau - Suhr - Zofingen/Lenzburg"; Künftige
Betriebsform auf der Nationalbahn; Eigentrassierung
der WSB zwischen Aarau und Suhr; Umbau des Bahnhofs
Suhr SBB; Vernehmlassung und Mitwirkung zur Anpas-sung
des Richtplans
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Verfahrenseröffnung: 10. Oktober
2005
Einreichungsfrist: 18. November 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
18. November 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
21. November 2005
Kernpunkte der Anhörungsvorlage "Regionalverkehrskonzept
Aarau - Suhr - Zofin-gen/Lenzburg" sind die
Verlegung der WSB zwischen Aarau und Suhr auf
das Trassee der SBB sowie der Umbau des Bahnhofs
Suhr SBB. Mit der Vorlage wird dem Grossen Rat
die Bahnlösung als definitive Betriebsform
der Nationalbahn zwischen Zofingen und Lenzburg
zur Festsetzung im Richtplan vorgelegt.
Unterlagen können bezogen werden unter www.ag.ch/raumentwicklung
Stellungnahme des AGV 

Berufliche Vorsorge des Kantons
Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Verfahrenseröffnung: 26. August 2005
Einreichungsfrist: 15. November 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
04. November 2005
Behandlung im Vorstand: 10. November 2005
Kurzbeschrieb
Die berufliche Vorsorge für die kantonale
Verwaltung (inkl. Lehrerschaft) sowie für
die angeschlossenen Gemeinden und Institutionen
soll in Bezug auf die verschiedenen Eckwerte wie
Vorsorgemodell/Altersleistung/Pensionierungsalter/Beiträge/Ausfinanzierung
Deckungslücke/Überführungsregelungen
in einem Dekret neu geregelt werden. Mit der Revision
soll die berufliche Vorsorge des Kantons langfristig
gesichert werden.
Stellungnahme des AGV 
Teilrevision des Steuergesetzes
Finanzdepartement
Verfahrenseröffnung: 18. August 2005
Einreichungsfrist: 14. Oktober 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
02. September 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
05. September 2005
Kurzbeschrieb
Die auf den 1. Januar 2007 geplante Teilrevision
des Steuergesetzes verfolgt 4 Ziele: Erstens sind
steuerliche Massnahmen umzusetzen, die in der
vom Regierungsrat lancierten Wachstumsinitiative
vorgesehen sind. Zweitens sind Anpassungen an
geänderte Vorschriften des für die Kantone
verbindlichen Steuerharmonisie-rungsgesetzes notwendig.
Drittens sollen Rentnerinnen und Rentner sowie
Erwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen entlastet werden. Und viertens
kön-nen Bereinigungen und Vereinfachungen
vorgenommen werden in Bereichen, wo seit dem Inkrafttreten
des neuen Steuergesetzes ein Handlungsbedarf erkannt
worden ist.
Stellungnahme des AGV 
Umsetzung der Berufsbildungsgesetzgebung
des Bundes; Vernehmlassung zum Gesetz über
die Berufs- und Weiterbildung (GBW)
Departement Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 07. Juli 2005
Einreichungsfrist:16. Oktober 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. August 2005
Behandlung im Vorstand: 25. August 2005
Kurzbeschrieb
Im Rahmen der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes
und der Berufsbildungsver-ordnung des Bundes müssen
die Rechtserlasse auf kantonaler Ebene total revidiert
werden. Gestützt auf § 66 KV wird eine
Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die
Berufs- und Weiterbildung (GBW) des Kantons Aargau
durchgeführt.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen (oder direkt
mit unten aufgeführtem Link) sind
folgende Dokumente downloadbar:
Einladungsschreiben
Adressatenliste
GBW-Gesetzestext
GBW-Glossar
GBW-Vernehmlassungsbericht
Fragebogen
Stellungnahme des AGV 
Revision des Gesetzes über
das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Departement des Innern
Verfahrenseröffnung: 13. Juni 2005
Einreichungsfrist: 15. September 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
08. September 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
12. September 2005
Kurzbeschrieb Aufgrund einer Änderung des
Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des
Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz,
BüG) dürfen die Behörden ab 01.
Januar 2006 für Einbürgerungsentscheide
neu nur noch Gebühren erheben, welche höchstens
die Verfahrenskosten decken. Die Vorlage zeigt
den Anpassungsbedarf der kantonalen Ausführungsgesetzgebung
an die genannte Revision des BüG auf.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführtem Link)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Übergangsverordnung
Gebührenverordnung
Gesetzesentwurf
Synopse
Anhörung
Stellungnahme des AGV 
Harmonisierung der Feiertagsregelung
im Kanton Aargau; Änderung von § 9 der
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über
die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
Departement des Innern
Verfahrenseröffnung: 22. März
2005
Einreichungsfrist: 30. Juni 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände: 10. Juni 2005
Behandlung in der Geschäftsleitung:
15. Juni 2005
Kurzbeschrieb
Der Flickenteppich der Feiertagsregelungen, der
den Kanton Aargau überzieht, diente in Zeiten
konfessioneller Spannungen der Sicherung des Religionsfriedens.
Heute, im Zeichen zunehmender Mobilität,
führt diese Vielfalt zu unnötigen Problemen.
Vor allem für Arbeitgebende, die in mehreren
Gemeinden tätig sind (z.B. Handwerker auf
Montage), ist die Situation schwierig. Der Regierungsrat
beabsichtigt deshalb, die Feiertags-regelung im
Kanton Aargau, nach Anhörung von Gemeinden,
Parteien, Landeskirchen und betroffenen Verbänden,
zu harmonisieren
Der Anhörungsbericht kann auf dem Sekretariat
des Aargauischen Gewerbeverbandes bezogen werden
oder unter diesem
Link (Word-Datei) heruntergeladen werden.
Stellungnahme
des AGV (PDF-Datei)

Öffentlichkeitsprinzip,
Datenschutz und Archivwesen: Revision der Kantonsverfassung
Gesetzesvorlage
Departement des Innern
Verfahrenseröffnung: 30. September
2004
Einreichungsfrist: 10. Januar 2005
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. Dezember 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung:
03. Januar 2005
Kurzbeschrieb
Die Anhörungsvorlage betrifft den Entwurf
eines Gesetzes über Information, Daten-schutz
und Archivwesen (IDAG) und die dazu notwendige
Verfassungsrevision. In der Verfassung wird das
Öffentlichkeitsprinzip als Grundsatz verankert.
Das neue Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die
Konkretisierung des Öffentlichkeitsprinzips,
die notwendigen Grundlagen für einen zeitgemässen
Datenschutz und die gesetz-liche Verankerung des
Archivwesens.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführten Links)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Anhörungsbericht
Fragenkatalog
Gesetzesentwurf
Revision
Stellungnahme des AGV 

Gesetz über die Einrichtungen
für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen
(Betreuungsgesetz)
Departement Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 18. Oktober
2004
Einreichungsfrist: 20. Dezember 2004
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
08. Dezember 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung:
13. Dezember 2004
Kurzbeschrieb
Mit dem Gesetz über die Einrichtungen für
Menschen mit besonderen Betreuungsbe-dürfnissen
(Betreuungsgesetz) erhalten die Sonderschulung,
die stationäre Kinder- und Jugendhilfe sowie
die Betreuung von behinderten Erwachsenen einheitliche
und zeit-gemässe kantonale Rechtsgrundlagen.
Das Betreuungsgesetz schafft die Grundlagen für
die Betriebsbewilligung, Anerkennung, Aufsicht,
Planung, Steuerung und Finanzie-rung der leistungserbringenden
Einrichtungen. Es regelt zudem die Kostenverteilung
zwischen Kanton, Gemeinden, Eltern sowie Leistungsempfängerin-nen
und -empfängern.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführten Links)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Gesetzesentwurf
Vernehmlassungsbericht
Anhang
I (Verzeichnis der Einrichtungen im Kanton Aargau)
Anhang
II (Mitglieder Verwaltungsexterne Begleitgruppe
Betreuungsgesetz)
Synopse
Fremdänderungen
Beilage
Fragenkatalog
Veranstaltungshinweis
Infoveranstaltung
BZU: Lageplan
Stellungnahme des AGV 

Anhörung zur Vorlage "Organisatorische
Zusammenlegung der Spezialverwaltungsgerichte"
Departement des Innern
Verfahrenseröffnung: 06. September
2004
Einreichungsfrist: 30. November 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung:
15. November 2004
Kurzbeschrieb
Als Folge von Leitsatz 14 des Gesamtberichts "Justizreform
2" sollen mittels Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes
die bestehenden fünf Spezialverwaltungsgerichte
zu einer organisatorischen Einheit zusammen geführt
werden.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführten Links)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Anhörungsbericht
Revision
GOG
Stellungnahme AGV 

Totalrevision des Gesetzes
über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz,
GebVG)
Gesundheitsdepartement
Verfahrenseröffnung: 29. September
2004
Einreichungsfrist: 30. November 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung:
15. November 2004
Kurzbeschrieb
Das geltende Gebäudeversicherungsgesetz soll
nach einer Geltung von 70 Jahren grundlegend revidiert
werden. Dabei soll insbesondere die Organisationsstruktur
optimiert werden. Hierzu ist geplant das AVA aufzulösen
und die Bereiche Brand-schutz und Feuerwehrwesen
in die Gebäudeversicherung zu integrieren.
Die Auf-gabenteilung zwischen Verwaltungsrat und
Geschäftsleitung wird auf die Grundsätze
von Corporate Governance ausgerichtet. Weiter
sollen schlanke Rechtsmittelwege eingeführt
werden. Geringfügige Änderungen sind
beim Leistungskatalog vorgese-hen. So unter anderem
ein begrenztes Engagement im Bereich Elementarschaden-prävention.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
(oder direkt mit unten aufgeführten Links)
sind folgende Dokumente downloadbar:
Gesetzesentwurf
Vernehmlassungsbericht
Stellungnahme AGV 

Gesetz über den Bevölkerungsschutz
und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG)
Gesundheitsdepartement
Verfahrenseröffnung: 16. August 2004
Einreichungsfrist: 05. November 2004
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
15. Oktober 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung:
18. Oktober 2004
Kurzbeschrieb
Kantonales Anschlussgesetz zum neuen Bundesgesetz
über den Bevölkerungs-schutz und den
Zivilschutz vom 4. Oktober 2002, in Kraft seit
1. Januar 2004, welche das heutige kantonale Gesetz
über Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz
vom 18. Januar 1983, Stand 1. Januar 1999 (SAR
515.100), ablösen soll.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
sind folgende Dokumente downloadbar:
Kurzfassung
zur Vernehmlassung
Brief
Gesetzesentwurf
Bemerkungen
zu den einzelnen Bestimmungen
Fragebogen
Verteiler
Begleitbericht
zur Vernehmlassung
Stellungnahme AGV 

Teilrevision Schulgesetz
vom 17. März 1981
Departement Bildung, Kultur und Sport
Verfahrenseröffnung: 12. August
2004
Einreichungsfrist: 15. September 2004
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
15. September 2004
Behandlung in der Geschäftsleitung: 20.
September 2004
Kurzbeschrieb
Die letzte Schulgesetzrevision fand 1999 statt.
In der Zwischenzeit müssen auf Grund diverser
überwiesener parlamentarischen Vorstösse
und Rückmeldungen von Seiten der Schulen
einzelne Änderungen der rechtlichen Normen
im Schulwesen vorgenommen werden. Es betrifft
dies die folgenden Bereiche:
- Disziplinarmassnahmen im Volksschulbereich
- Mitwirkungspflichten der Inhaber der elterlichen
Sorge
- Schulversäumnisse
- Rahmenbedingungen zur Führung von Privatschulen
und zur privaten Schulung
- Umbenennung des Schulfachs Religion
- Verankerung der Schulsozialarbeit
- Vorsteuerung für die Verteilung der speziellen
Schulformen in der Volksschule
- Verkleinerung der Anzahl Schulräte pro
Bezirk
- Beschwerdeweg
- Niveauunterricht innerhalb der gleichen Klasse
in der Primarschule
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
oder unter direkt unter untenstehenden Links sind
folgende Dokumente downloadbar
Begleitbrief
Vernehmlassung
Vernehmlassungsbericht
Gesetzesentwurf
Fragebogen
Verteiler
für die Vernehmlassung
Situationsplan
Informationsveranstaltung
Medienmitteilung Aargauischer
Gewerbeverband aargau kmu
Stellungnahme AGV 

Teilrevision des Gesetzes
über den Öffentlichen Verkehr (ÖVG)
vom 2. September 1975
Baudepartement des Kantons Aargau
Verfahrenseröffnung: 21. Juni 2004
Einreichungsfrist: 20. September 2004
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. August 2004
Behandlung im Vorstand: 26. August 2004
Kurzbeschrieb
Der Entwurf für das teilrevidierte Gesetz
über den Öffentlichen Verkehr (ÖVG)
sieht im Kern die Harmonisierung von Agglomerations-
und Regionalverkehr in der Pla-nung, Bestellung
und Finanzierung vor. Der öffentliche Verkehr
wird noch stärker als bisher zur Verbundaufgabe
von Kanton und Gemeinden ausgestaltet.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
oder unter direkt unter untenstehenden Links sind
folgende Dokumente downloadbar
Brief
Kurzfassung
zum Anhörungsbericht
Anhörungsbericht
Anhang
zum Anhörungsbericht
Gesetzesentwurf
Synoptische
Darstellung
Verteiler
für die Anhörung
Fragebogen
Medienmitteilung Aargauischer
Gewerbeverband aargau kmu
Stellungnahme AGV 
Anhörung
zur Vorlage der Nichtständigen Kommission
Nr. 11 "Ladenschlussgesetz" betreffend
Parlamentarische Initiative Lieni Füglistaller
vom 28. Oktober 2003
Departement des Innern
Verfahrenseröffnung: 22. Juni 2004
Einreichungsfrist: 30. September 2004
Frist für Gewerbevereine und Berufsverbände:
20. August 2004
Behandlung im Vorstand: 26. August 2004
Kurzbeschrieb
Gestützt auf eine Parlamentarische Initiative
von Grossrat Lieni Füglistaller hat die eingesetzte
grossrätliche "Kommission Ladenschlussgesetz"
zwei Varianten für eine Änderung des
Ladenschlussrechts erarbeitet: Die Möglichkeit,
den Tankstellenshops an Werk- sowie Sonn- und
Feiertagen die Öffnung bis 24 Uhr zu bewilligen,
oder die vollständige Aufhebung des Ladenschlussgesetzes.
Zu diesen beiden Varianten führt der Regierungsrat
im Auftrag der Kommission eine Anhörung durch.
Unter www.ag.ch/vernehmlassungen
oder unter direkt unter untenstehenden Links sind
folgende Dokumente downloadbar
Anhörungsbericht
Beilage
1 zum Anhörungsbericht
Beilage
2 zum Anhörungsbericht
Beilage
3 zum Anhörungsbericht
Medienmitteilung Aargauischer
Gewerbeverband aargau kmu
Stellungnahme AGV 

Gesetz über die Finanzierung
der Sonderlasten (G Sonderlasten)
Finanzdepartement
Verfahrenseröffnung: 26. Januar 2004
Frist: 8. März 2004
Kurzbeschrieb
Mit dem Gesetz über die Finanzierung der
Sonderlasten (G Sonderlasten) werden die vom Grossen
Rat am 13. Mai 2003 beschlossenen Grundsätze
zur Sonderfinanzierung in ein formelles Gesetz
überführt. Dieses soll die Abtragung
folgender Sonderlasten regeln: - die Überführung
der Personalvorsorge für die Lehrpersonen
an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse
- eine allfällige Ausfinanzierung der Aargauischen
Pensionskasse - die Teuerungszulagen auf Renten
für das Staatspersonal und die Lehrpersonen
- subsidiär die Finanzierung der Sanierung
der Sondermülldeponie Kölliken (primär
wird die Finanzierung der Sanierung der Sondermülldeponie
Kölliken durch das Gesetz über die Finanzierung
von Altlasten sichergestellt
| Stellungnahme AGV: Fragebogen |
Begleitbrief |
 |
 |

Gesetz über die Finanzierung
von Altlasten (G Altlastenfinanzierung)
Baudepartement
Verfahrenseröffnung: 26. Januar 2004
Frist: 8. März 2004
Kurzbeschrieb
Mit dem Gesetz über die Finanzierung von
Altlasten (G Altlastenfinanzierung) soll eine
Spezialfinanzierung errichtet werden, aus welcher
die Ausgaben zur Sanierung von belasteten Standorten
finanziert werden, für die der Kanton mitverantwortlich
ist (Sondermülldeponie Kölliken [SMDK]
und Bärengraben, Würenlingen). Hierzu
soll befristet eine Abgabe auf Trinkwasser erhoben
werden, welche vollumfänglich in die Spezialfinanzierung
Altlasten fliesst und jährlich zu Einnahmen
von rund 20 Mio. Franken führen wird.
| Stellungnahme AGV: Fragebogen |
Begleitbrief |
 |
 |

Revidierte Interkantonale
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 15. März 2001; Beitritt des Kantons Aargau;
Anhörung gemäss § 66 KV
Teilrevision Submissionsdekret; Vernehmlassung
Baudepartement
Verfahrenseröffnung: 27. Oktober
2003
Einreichungsfrist: 16. Januar 2004
Kurzbeschrieb
Die in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 angenommenen
Bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU sind
auf den 1. Juni 2002 in Kraft getreten und müssen
in das innerstaatliche Recht überführt
werden.
Stellungnahme des AGV

|