Gewerbeverband ist klar für Lohngleichheit – aber gegen die Initiative
Das Präsidium des Aargauer Gewerbeverbandes setzt sich für Lohngleichheit ein – spricht sich aber entschieden gegen die Volksinitiative "Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!" aus. Die Initiative fordert, dass Lohnanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend werden und die Wiedereinführung der Fachstelle für Gleichstellung.
Die KMU im Aargau brauchen nicht weitere bürokratische Hürden: Die Senkung der Schwelle von 100 auf 50 Mitarbeitende erhöht den bürokratischen Aufwand für kleine und mittelständische Unternehmen erheblich was zu Kostensteigerungen führt. Die zusätzlichen administrativen Pflichten führen zu finanziellen Belastungen, die insbesondere für kleinere Betriebe schwer zu tragen sind. Unternehmen mit zwischen 50 bis 100 Mitarbeitenden haben keine grossen Personalabteilungen oder IT-Abteilungen, welche die zu erstellenden Lohnanalysen in einem einfachen Verfahren erstellen könnten. Der Zeitaufwand ist enorm und der Nutzen nicht erwiesen.
Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons leidet darunter. Die Nachbarkantone Zürich, Solothurn oder Basel-Landschaft kennen keine solch strenge Mitarbeitergrenze und verpflichten nur Unternehmen mit 100 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das betreffende Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Initiative wird dadurch die die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Aargau schwächen. Da seitens des Bundes im Gleichstellungsgesetz lediglich eine Pflicht ab 100 Mitarbeitenden vorgesehen ist, würde durch einen Alleingang des Kantons wieder ein föderalistischer Flickenteppich geschaffen – im Aargau wären dann strengere Regeln als in den anderen Kantonen.
Die Lohnanalyse ist aber nicht nur für die kleinen, sondern auch für die mittleren Unternehmen mit Aufwand verbunden. Sie selbst hat keinen direkten Nutzen für Personen, welche von Lohnungleichheit betroffen sind. Der AGV erachtet daher diese generellen und wiederkehrenden Lohnanalysen für alle Unternehmen als untaugliches Mittel und erwartet, dass sich der Regierungsrat auf Bundesebene zu Abschaffung derselben einsetzt.
Mit dem kantonalen Budgetentwurf, welcher im August 2017 veröffentlicht wurde, schlug der Regierungsrat eine Streichung der Stellenprozente für die Gleichstellung vor, was im Grossen Rat auch angenommen wurde. Jetzt bereits wieder eine Einführung einer Fachstelle zu verlangen, macht keinen Sinn, da dies hohe Kosten verursacht und der Nutzen der Fachstelle bereits im Jahr 2017 nicht aufgezeigt werden konnte.
Der Gewerbeverband wird sich daher weiter dafür stark machen, den Wirtschaftsstandort Aargau zu schützen und unnötige Belastungen für die Unternehmen zu vermeiden.
AARGAUISCHER GEWERBEVERBAND
Für Auskünfte steht als Kontakt zur Verfügung:
Hans R. Schibli, AGV-Vizepräsident und Konsulent, h.schibli@agv.ch